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Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Status 01. Juli 2021)

Lesen Sie hier die allgemeinen Geschäftsbedingungen von ELPRO

Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Status 01. Juli 2021)

Lesen Sie hier die allgemeinen Geschäftsbedingungen von ELPRO

1. Anwendungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen sowie Leistungen von ELPRO-BUCHS AG (Schweiz), ELPRO Messtechnik GmbH (Deutschland), ELPRO Services Inc. (USA), ELPRO UK Ltd. (Vereinigtes Königreich von Grossbritannien), ELPRO Nordic ApS (Dänemark), ELPRO Benelux B.V. (Niederlande) und ELPRO PET. LTD. (Singapur) und ELPRO SYSTEMS KFT. (Ungarn) (nachfolgend zusammen als "ELPRO" bezeichnet).

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind verbindlich, wenn sie im Angebot, der Online-Bestellung oder in der Auftragsbestätigung als anwendbar erklärt werden. Anderslautende Bedingungen des Bestellers haben nur Gültigkeit, soweit sie von ELPRO ausdrücklich schriftlich angenommen worden sind.

 

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Angebote von ELPRO (Preislisten, Prospekte, Internet etc.) sind unverbindlich, solange ELPRO nicht ausdrücklich eine verbindliche Offerte abgibt.

2.2 Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn ELPRO eine eingehende Bestellung mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder Rechnung bestätigt.

2.3 Abweichungen von der Bestellung in der Auftragsbestätigung bzw. der Rechnungsstellung werden Vertragsinhalt, sofern der Besteller nicht binnen 5 Arbeitstagen ab Erhalt der Auftragsbestätigung schriftlich widerspricht. Vorbehalten bleibt die Berichtigung blosser Rechnungsfehler.

2.4 ELPRO behält sich alle Rechte an Zeichnungen, Modellen, Mustern und allen Verkaufsunterlagen vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind ELPRO auf Aufforderung unverzüglich zurückzugeben. Nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von ELPRO dürfen solche Unterlagen an Dritte weitergegeben werden.

 

3. Umfang der Lieferungen und Leistungen

Die Lieferungen und Leistungen von ELPRO sind in der Auftragsbestätigung einschliesslich Anlagen aufgeführt.

 

4. Technische Unterlagen

Prospekte und Kataloge sind ohne anderweitige Vereinbarung nicht verbindlich. Angaben in technischen Unterlagen sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich zugesichert sind.

 

5. Preise und Versand

5.1 Vorbehaltlich anderer Abrede verstehen sich sämtliche Preise ab Werk ELPRO ohne Abzüge.

5.2 Vorbehaltlich anderer Abrede gehen Verpackungs- und Transportkosten sowie andere anfallende Kosten der Lieferung zu Lasten des Bestellers. Ebenso hat der Besteller die jeweils gültigen gesetzlichen Steuern (z.B. MwSt), Zölle und Abgaben zu tragen.

 

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Vorbehaltlich der ausdrücklichen Vereinbarung anderweitiger Zahlungsbedingungen sind Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum am Domizil von ELPRO rein netto ohne jeden Abzug zahlbar.

6.2 Für verspätete Zahlungen hat der Besteller ohne Mahnung vom Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit an einen Zins zu entrichten, der sich nach den am Domizil von ELPRO üblichen Zinsverhältnissen richtet. Der Ersatz weiteren Schadens wird vorbehalten.

6.3 ELPRO behält sich das Recht vor, eine Vorauszahlung oder Anzahlung zu verlangen.

6.4 Im Online-Shop und bei Online-Dienstleistungen bietet ELPRO Kreditkarten und andere elektronische Zahlungsmittel an (z.B. Shopify-Zahlung, PayPal).

 

7. Lieferfristen

7.1 Es gilt die in der Auftragsbestätigung genannte Lieferfrist. Die Lieferfrist beginnt mit Abschluss des Vertrags zu laufen.

7.2 Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn ELPRO notwendige Angaben, die für die Erfüllung des Vertrages benötigt werden, nicht rechtzeitig zugehen oder wenn der Besteller die Angaben nachträglich abändert und dadurch eine Verlängerung der Lieferung notwendig wird.

7.3 Bei Lieferverzögerungen von mehr als 3 Monaten hat der Käufer das Recht, den Kauf zu annullieren.

7.4 Teillieferungen sind, soweit mit dem Käufer abgesprochen, möglich.

 

8. Annullierungen

8.1 Die Annullierung von bestätigten Bestellungen ist nur mit schriftlicher Einwilligung von ELPRO möglich. Die aus der Annullierung entstehenden Kosten oder eventuelle Preiserhöhungen aufgrund geänderter Stückzahlen sind vom Käufer zu übernehmen.

8.2 Eine Teilannullierung von bestätigten Bestellungen ist nur mit schriftlicher Einwilligung von ELPRO möglich. Die aus der Teilannullierung entstehenden Kosten sind vom Käufer zu übernehmen.

8.3 Die Annullierung von Teillieferungen aus Rahmenverträgen ist nur mit schriftlicher Einwilligung von ELPRO möglich. Werden Teillieferungen nicht innerhalb vereinbarter Fristen abgerufen, hat ELPRO das Recht, die Teillieferungen und die entsprechende Rechnungsstellung von sich aus zu veranlassen.

8.4 Die Annullierung von Projektaufträgen ist nur mit schriftlicher Einwilligung von ELPRO möglich. Bereits geleistete Arbeiten zwischen Auftragserteilung und Annullierung werden in Rechnung gestellt.

8.5 Stornierungen von Online-Bestellungen (Retouren) sind innerhalb von 30 Tagen nach dem Online-Kauf möglich, wenn alle Materialien an ELPRO zurückgeschickt werden. Die detaillierte Widerrufsbelehrung ist im Online-Shop beschrieben.

 

9. Prüfung und Abnahme der Lieferungen

9.1 Der Besteller hat die Lieferung innerhalb von 8 Arbeitstagen nach Erhalt zu prüfen und mit den Lieferpapieren zu vergleichen. Eventuelle Mängel sind ELPRO sofort schriftlich mitzuteilen. Kommt der Besteller dieser Pflicht nicht fristgerecht nach, so gilt die Ware als genehmigt.

9.2 ELPRO hat die ihr gemäss Ziff. 9.1 mitgeteilten und von ihr anerkannten Mängel zu beheben oder die mangelhaften Produkte auszutauschen.

 

10. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von ELPRO. Bei Zahlungsverzug oder vertragswidrigem Verhalten des Bestellers ist ELPRO berechtigt, die gelieferten Produkte zurückzufordern. Der Besteller ermächtigt ELPRO, die zur Wahrung ihrer Eigentumsansprüche allenfalls erforderlichen Registereintragungen vorzunehmen.

 

11. Projekt- und Dienstleistungen

11.1 ELPRO erbringt auf besonderen Auftrag Projekt- und Dienstleistungen wie GxP-Consulting, GxP-Qualifizierung, GxP-Mapping, Projekt-Services und On-Site-Services. Je nach Art der Leistung handelt es sich dabei um werkvertragliche oder auftragsrechtliche Leistungen.

11.2 Der Inhalt der Projekt- oder Dienstleistungen (insb. die detaillierte Definition der kundenspezifischen Anforderungen, ein realistischer Terminplan und die Abnahmebedingungen) sind in der Offerte beschrieben.

11.3 Projekt- und Dienstleistungen werden nach effektivem Aufwand verrechnet. Bei allfälligen Angaben zu Kosten von Projekt- und Dienstleistungen handelt es sich lediglich um unverbindliche Kostenschätzungen.

11.4 Je nach Umfang eines Projektes kann dieses in Etappen unterteilt werden. Die Etappen werden vorab mit dem Besteller definiert.

11.5 Bei Projekten mit einer Auftragssumme ab 20'000 CHF/€/USD erfolgt die Verrechnung in 2 Teilzahlungen: 50% bei Auftragsbestätigung / Bestellung und 50% bei Projektabnahme.

11.6 Durch das Unterzeichnen der Abnahmedokumente akzeptiert der Besteller das abgelieferte Arbeitsresultat und die damit verbundenen Aufwendungen. Kleinere Nachbesserungen sind im Bemerkungsfeld der Abnahmedokumente anzubringen und zusammen mit ELPRO zu terminieren.

11.7 Bei kurzfristiger (< 14 Tage) Absage oder Verschiebung von beauftragten und somit fix eingeplanten Service- und Projekteinsätzen, kann ELPRO bis zu 50% der Kosten der geplanten Dienstleistung verrechnen.

 

12. Besondere Bestimmungen Off-Site Service

12.1 Bei einem Off-Site Service werden die Geräte für die Durchführung der Arbeiten vom Besteller an ELPRO geschickt. Für die Verpackung und den Transport der Geräte zu ELPRO ist der Besteller verantwortlich.

12.2 Alle Geräte, welche vom Besteller für einen Off-Site Service an ELPRO geschickt werden, durchlaufen immer einen Check-up. Der Check-up ist kostenpflichtig.

12.3 Aufgrund der Resultate aus dem Check-up erstellt ELPRO zusammen mit dem Besteller eine Liste aller Arbeiten, welche von der ELPRO am Gerät ausgeführt werden. ELPRO bestätigt dem Besteller die Arbeiten als Auftragsbestätigung vor Beginn derselben. Anschliessend werden die Arbeiten gemäss der Auftragsbestätigung ausgeführt.

 

13. Besondere Bestimmungen bei Produkten mit Validierungszertifikat

ELPRO liefert einige Produkte mit Validierungszertifikat aus. Bei diesen Produkten wird empfohlen, diese nicht über das Verfallsdatum des Zertifikates hinaus zu verwenden, wenn ein solches angegeben ist.

 

14. Gewährleistung

14.1 Unter der Bedingung des vorschriftsgemässen Betriebs gemäss Betriebshandbuch gewährleistet ELPRO, dass die Produkte in Übereinstimmung mit den im Betriebshandbuch bzw. in der Artikelbeschreibung definierten Spezifikationen funktionieren. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Übergangs der Gefahr. Für ersetzte Teile, die in der Gewährleistung sind, beginnt die Gewährleistungspflicht ab dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges neu zu laufen. Für alle Serviceaufträge wie Check-up oder Kalibrieren beginnt die Gewährleistungszeit mit dem Datum, das auf den Servicedokumenten mitgeliefert wird.

14.2 Der Liefergegenstand ist mangelhaft, wenn er (a) von der vertraglichen Beschaffenheit abweicht, oder (b) Rechte Dritter verletzt.

14.3 Die Gewährleistung gilt ausschliesslich für Schäden am Produkt, die nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung seitens ELPRO entstanden sind. Ausgeschlossen sind demgegenüber Schäden aufgrund üblicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Fahrlässigkeit, Missachtung der Betriebsvorschriften, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, unsachgemässer Installation, fehlerhafter Inbetriebnahme, fehlerhaften Einbaus durch den Besteller und nicht durch ELPRO ausgeführter Veränderungen oder Modifikationen am Produkt, sowie aufgrund aller anderen Gründe, die nicht von ELPRO zu vertreten sind.

14.4 Bei gewährleistungspflichtigen Mängeln übernimmt ELPRO die zum Zwecke der Nachbesserung oder Ersatzlieferung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere anfallenden Material-, Versand- und Arbeitskosten seitens ELPRO.

14.5 Die Verjährungsfrist für den Gewährleistungsanspruch für den Liefergegenstand beträgt soweit in der Auftragsbestätigung nicht anders vereinbart für:
(I) neu hergestellte Produkte: 2 Jahre
(II) gebrauchte Produkte und ausgeführte Reparaturen, für den jeweiligen Reparaturumfang, 3 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs
Die Beweislast für Mängel liegt beim Besteller.

14.6 Nachgewiesen mangelhafte Produkte, welche von obenstehender Gewährleistung erfasst werden, sind mit einer Beschreibung der aufgetretenen Probleme und der vermuteten Problemursachen umgehend, spätestens jedoch 2 Wochen nach Übergabe, ELPRO zuzustellen. ELPRO hat die Wahl zwischen (a) Ersatz des Produkts (durch ein neues oder ein gebrauchtes Produkt mit entsprechender verbleibender Lebensdauer /Betriebszeit bzw. Ablaufdatum) und (b) Reparatur des Produkts. Wandelung oder Minderung des Kaufpreises sind ausgeschlossen.

14.7 Stellt ELPRO bei den zurückgeschickten Produkten fest, dass es sich nicht um einen Gewährleistungsfall handelt (z.B. normaler Batteriewechsel), werden dem Besteller die dadurch entstandenen Unkosten in Rechnung gestellt.

14.8 Bei Projekten übernimmt ELPRO nur eine Gewährleistung für ELPRO Komponenten sowie für von ELPRO erbrachte Projekt- und Dienstleistungen. Für Fremdkomponenten schliesst ELPRO jede Gewährleistung aus und tritt stattdessen die Gewährleistungsrechte gegenüber dem Dritthersteller an den Besteller ab.

 

15. Haftung für Mängel

15.1 Für sämtliche Vertragsverletzungen ist die Haftung von ELPRO auf Fälle von rechtswidriger Absicht und grober Fahrlässigkeit beschränkt.

15.2 Der maximale Haftungsbetrag von ELPRO beschränkt sich in jedem Fall auf den Wert der verkauften Produkte und Projekt- und Dienstleistungen.

15.3 Der Besteller hat keinen Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht am Produkt selber entstanden sind. Die Haftungen für Produktionsausfälle, Nutzungsverluste, entgangenen Gewinn sowie für alle anderen indirekten oder mittelbaren Schäden werden ausgeschlossen.

 

16. Höhere Gewalt

Keine Vertragsverletzung oder eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz liegt vor, wenn eine Partei an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen durch Fälle höherer Gewalt gehindert ist, so namentlich durch Gesetze, Vorschriften, Verfügungen oder andere behördliche Massnahmen, Feuerbrunst, Sturm, Flut, Unfälle, Streiks oder andere Arbeitskämpfe, Mangel an/oder Unmöglichkeit der Beschaffung von Rohmaterialien, Treibstoff, Elektrizität oder Transportmittel.

 

17. Datenschutz

ELPRO verpflichtet sich, Kundendaten sorgfältig zu behandeln und die geltenden Datenschutzgesetze einzuhalten.

 

18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

18.1 Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf.

18.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für:

  • ELPRO-BUCHS AG: 9470 Buchs-SG (Schweiz)
  • ELPRO Messtechnik GmbH: Schorndorf (Deutschland)
  • ELPRO Services Inc.: Marietta, OH (USA)
  • ELPRO UK Ltd.: West Sussex (Vereinigtes Königreich von Grossbritannien)
  • ELPRO Nordic ApS: Ballerup (Dänemark)
  • ELPRO Benelux B.V.: s'Hertogenbosch (Niederlande)
  • ELPRO PTE. LTD.: Singapur (Singapur)
  • ELPRO SYSTEMS KFT.: Budapest (Ungarn)

19. Rechtsverbindliche Version und Sonstiges

19.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden in deutscher und englischer Sprache abgefasst. Für den Fall von Abweichungen oder Unklarheiten gilt die deutsche Fassung als rechtsverbindlich.

19.2 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

 

20. Rechnung

20.1 ELPRO stellt grundsätzlich Papierrechnungen aus, kann diese jedoch auch elektronisch versenden.

20.2 Jede andere Form der Rechnungsstellung (z. B. elektronisch, Sammelrechnung) sind separaten Vereinbarungen unterstellt und können Mehrkosten verursachen.

 

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